AgrarAusbStEignV Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice Die Abkürzung AgrarAusbStEignV steht für "Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice". Diese Verordnung regelt die Anforderungen und Kriterien, die eine Ausbildungsstätte erfüllen muss, um die Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice durchführen zu dürfen. Sie stellt sicher, dass die Auszubildenden in einer qualifizierten und geeigneten Umgebung ausgebildet werden, um ihre beruflichen Fähigkeiten im Bereich Agrarservice zu entwickeln. Juristisch