AFG Arbeitsförderungsgesetz AFG steht für "Arbeitsförderungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und zur Unterstützung von Arbeitssuchenden in Deutschland. Es legt unter anderem die Grundlagen für die Arbeitslosenversicherung und die Förderung von Weiterbildungen und Qualifikationen fest. Das AFG wurde durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III) abgelöst. Juristisch