AfaA Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung AfaA steht für "Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" und ist eine juristische Regelung. Diese Abkürzung bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Unternehmen oder Privatpersonen die Wertminderung von Vermögensgegenständen, beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge, steuerlich geltend machen können, wenn diese eine außergewöhnliche Abnutzung aufweisen. Die AfaA ermöglicht es, die Abnutzung über die übliche Abschreibung hinaus abzusetzen und somit Steuern zu sparen. Juristisch