AErlV Arbeitserlaubnisverordnung Die Abkürzung AErlV steht für Arbeitserlaubnisverordnung. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen Ausländer in Deutschland eine Erlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erhalten. Die Arbeitserlaubnisverordnung fällt in den juristischen Bereich. Juristisch