AEntGMeldstellV Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 18 Absatz 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Die Abkürzung "AEntGMeldstellV" steht für die "Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 18 Absatz 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes". Diese Verordnung legt fest, welche Behörde für die Übermittlung von Meldungen gemäß § 18 Absatz 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zuständig ist. Sie regelt somit administrative Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern und trägt dazu bei, den Informationsfluss zwischen den beteiligten Parteien zu regeln. Juristisch