Bedeutungen der Schreibweise "A.d.ö.R."

A.d.ö.R. Anstalt des öffentlichen Rechts A.d.ö.R. ist die Abkürzung für "Anstalt des öffentlichen Rechts". Diese Bezeichnung wird in juristischem Kontext verwendet und bezieht sich auf eine Organisation oder Institution, die von der öffentlichen Hand gegründet wurde. Anstalten des öffentlichen Rechts können beispielsweise Universitäten, Krankenkassen oder öffentliche Rundfunkanstalten sein. Durch ihre rechtliche Stellung haben sie bestimmte Privilegien, aber auch bestimmte Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand. Juristisch


Bedeutungen der Schreibweise "AdöR"

AdöR Anstalt des öffentlichen Rechts AdöR steht für "Anstalt des öffentlichen Rechts" und bezieht sich auf eine juristische Körperschaft, die von einer staatlichen Stelle gegründet wurde. Diese Art von Einrichtung ist eigenständig, jedoch unterliegt sie der Aufsicht durch den Staat. AdöRs haben häufig spezielle Aufgaben im öffentlichen Interesse, wie beispielsweise Universitäten, Krankenhäuser oder Rundfunkanstalten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen