AdLDAV Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte AdLDAV steht für "Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte" und bezieht sich auf eine juristische Bestimmung im Bereich der Alterssicherung von Landwirten. Diese Verordnung legt Regelungen fest, die dazu dienen, den Schutz und die Absicherung älterer Landwirte zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 61a des entsprechenden Gesetzes umzusetzen. Juristisch