AdKG Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste AdKG ist die Abkürzung für das Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste. Dieses Gesetz regelt die Gründung und den Betrieb der Akademie der Künste und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Aufgaben und Struktur fest. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, eine Institution zu schaffen, die die künstlerische Entwicklung und den Austausch von Künstlern fördert sowie die kulturelle Landschaft eines Landes bereichert. Juristisch