AbzG Abzahlungsgesetz Das AbzG steht für das Abzahlungsgesetz und war eine gesetzliche Regelung im deutschen Rechtssystem. Es wurde aufgehoben und durch die Regelungen der §§ 499 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt. Das AbzG regelte die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen auf Ratenzahlung. Juristisch