AbfG Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen Die Abkürzung "AbfG" steht für das "Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen". Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Vermeidung, Sammlung, Behandlung, Recycling und Entsorgung von Abfällen. Es hat das Ziel, die Umweltbelastung durch Abfälle zu minimieren und den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Juristisch