ABAG Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz ABAG steht für "Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz". Dieses Gesetz bezieht sich auf den juristischen Rahmen für die Ablösung des Arzneimittelbudgets. Es regelt die finanzielle Ausstattung für Arzneimittel und legt die Bedingungen fest, unter denen bestimmte Arzneimittel verordnet und erstattet werden können. Das ABAG ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsrechts, um eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Juristisch