AAÜG-ÄndG Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes Das AAÜG-ÄndG ist ein Gesetz zur Veränderung und Erweiterung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes. Dieses Gesetz regelt die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften bei der Neugründung, Umstrukturierung oder Privatisierung von Unternehmen. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre erworbenen Ansprüche auf Sozialleistungen und Zusatzleistungen nicht verlieren, wenn sich die Eigentümer- oder Organisationsstruktur des Unternehmens ändert. Das AAÜG-ÄndG trägt somit zur sozialen Absicherung der Beschäftigten bei. Juristisch