AABG Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung Die Abkürzung AABG steht für das "Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung". Dieses Gesetz dient dazu, die Ausgaben für Medikamente innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen zu begrenzen. Es legt fest, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden und welche nicht. Das AABG ist somit eine wichtige Maßnahme, um die Ausgaben im Gesundheitswesen zu kontrollieren und zu reduzieren. Juristisch